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Sozialrecht in Sachsen
Sozialrecht - Infos zum Thema Sozialrecht in Sachsen
Was ist Sozialrecht in Sachsen ?
Sozialrecht: (im Sinne der nachstehenden Ausführungen) ist öffentliches (hoheitliches) Recht und damit geprägt von einem Über- und Unterordnungsverhältnis zwischen der öffentlichen Verwaltung und dem Bürger als Sozialversichertem, Antragsteller oder Leistungsempfänger.Sozialrecht (Recht der sozialen Sicherung) dient der Erfüllung des grundgesetzlichen Auftrags zur Sicherung des Sozialstaatspostulats.
Warum das Sozialrecht in Sachsen ?
In der heutigen Zeit kann man sehr schnell unverschuldet Arbeitslos werden oder Probleme mit der Rente bzw. Rentenversicherung bekommen. Eine Berufsunfähigkeitsrente, einen höheren GbB oder eine Umschulung zu erhalten wird ebenfalls immer schwieriger. Häufig bekommt man sein Recht erst auf dem Klageweg. Daher man muss wissen, welche Ansprüche einem zustehen und wie man diese notfalls auch gerichtlich geltend machen kann. Daher möchten wir Sie hier über Ihre Ansprüche und sonstige Fragen des Sozialrechts eingehend informieren.
Das Ziel des Sozialrechts in Sachsen
Das Sozialrecht ist eine Sammel- und Querschnittsmaterie, die zahlreiche einzelne Rechtsgebiete und Gesetzesmaterien in sich vereint. Es unterteilt sich nach der traditionellen Klassifikation in die Bereiche Sozialversicherung Sozialversorgung (z. B. Schwerbehindertenrecht, Wohngeld, Kindergeld, Erziehungsgeld, Ausbildungsförderung), und Sozialhilfe (Sozialfürsorge). Nach der Kompetenzordnung des Grundgesetzes lassen sich die Bereiche Sozialversicherung, Fürsorge und Kriegsopferversorgung unterscheiden.
Eine neuere Einteilung unterscheidet zwischen den Subsystemen Soziale Vorsorge (insbesondere Sozialversicherung, berufsständische Versorgung), Soziale Entschädigung (Kriegsopferversorgung, Opferentschädigungsgesetz), Soziale Förderung (z. B. Ausbildungsförderung; Jugendhilfe; Familienlastenausgleich) und Soziale Hilfe (Sozialhilfe und verwandte Leistungssysteme).
Als Sozialrecht im engeren Sinn wird heute weitgehend das Recht des Sozialgesetzbuchs verstanden ; im weiteren Sinn (Sozialrecht im materiellen Sinn) fallen darunter Materien des Lastenausgleichs und der Wiedergutmachung, regionale sowie berufsständische Sondervorsorgesysteme u. a.
In einem noch weiteren Sinn können mit dem funktionalen Begriff des "sozialen Rechts" alle rechtlichen Regelungen erfasst werden, die eine besondere soziale Zwecksetzung verfolgen und insbesondere Ausdruck des verfassungsrechtlichen Staatszieles des Sozialstaatsprinzips sind , beispielsweise Bestimmungen über den sozialen Mieterschutz (Mietrecht), arbeitsrechtlichen Kündigungsschutz u. a.
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